AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vanillaplan AG

1. Anwendungsbereich und Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt") regeln den Abschluss, den Inhalt sowie die Abwicklung von Verträgen zwischen der Vanillaplan AG, Leonhardsgraben 52, CH-4051 Basel (nachfolgend "Vanillaplan" genannt) und Ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) für die Lieferung von Produkten oder Werken der Vanillaplan und der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen der Vanillaplan, insbesondere die Gebrauchsüberlassung von Software der Vanillaplan an Kunden sowie die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten der Parteien.

1.2. Diese AGB sind integrierter Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen Vanillaplan und dem Kunden (nachfolgend "Parteien" genannt) und damit zusammenhängenden Leistungen.

1.3. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit und somit auch für sämtliche Folgeleistungen, solange keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.

1.4. Massgebend sind bei jedem Vertragsabschluss, sei er mündlich oder schriftlich, stillschweigend oder formal vereinbart worden, die AGB, welche zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der Vanillaplan publiziert waren.

1.5. Die vorliegenden AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Vanillaplan hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.6. Weiter werden in den vorliegenden AGB die Rechte und Pflichten vom Kunden und Vanillaplan im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag geregelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vanillaplan betreibt die webbasierte, auf einem zentralen Server gehostete Software «Vanillaplan» für die Einsatz- und Kapazitätsplanung. «Vanillaplan» umfasst verschiedene Funktionen, die stets weiter ausgebaut werden. Vorwiegend handelt es bei «Vanillaplan» um ein Ressourcen- und Kapazitätsplanungsinstrument, bei dem der Kunde unter anderem Daten, Bilder und Dokumente von Mitarbeitern, von Fahrzeugen / Maschinen, Aufträgen / Projekten hinterlegen und bearbeiten kann.

2.2. Der zwischen Vanillaplan und dem Kunden abgeschlossene Vertrag wird als „Software as a Service"-Vertrag (nachfolgend «Vertrag») definiert. Diese AGB regeln im Rahmen dieses Vertrags das Bereitstellen von «Vanillaplan» durch Vanillaplan und die Nutzung von «Vanillaplan» durch den Kunden mittels Fernzugriff über das Internet („SOFTWARE-AS-A-SERVICE“) sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Kunden auf Servern, die im Auftrag von Vanillaplan betrieben werden („HOSTING“).

2.3. Vanillaplan gewährt dem Kunden während der Dauer des entsprechenden Vertrags und unter den Bedingungen dieser AGB das nicht ausschliessliche Recht, die zur Verfügung gestellte Software sowie die dazugehörige Dokumentation bestimmungsgemäss zu nutzen. Der erlaubte Umfang der Nutzung der Software ergibt sich aus diesen AGB und allenfalls weiteren Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von Vanillaplan verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten.

2.4. Die dem Kunden erteilte Gebrauchsüberlassung bzw. Benutzungsbefugnis der Software darf nicht auf Dritte übertragen oder von Dritten benutzt werden. Entsprechend gilt die Gebrauchsüberlassung bzw. Benutzungsbefugnis auch nicht für allfällige Tochter- oder Schwestergesellschaften oder die allfällige Muttergesellschaft des Kunden.

3.Abschluss des Vertrags

3.1. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Vanillaplan zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt bzw. der Ablehnung der Bestellung durch Vanillaplan bleibt der Kunde an die Bestellung gebunden.

3.2. Umfang des Vertrags und der vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen, zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite www.Vanillaplan.ch aufgeführten Angebote.

3.3. Sämtliche Angaben, die von Vanillaplan ausserhalb von Vertragsverhältnissen gemacht werden, namentlich in Broschüren und anderen Publikationen, sind unverbindlich, sofern dies durch Vanillaplan nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt wird.

4. Vertragsdauer; Vertragsverlängerung und Kündigung

4.1. Der Vertrag zwischen den Parteien wird jeweils auf die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart wurde, ist der Vertrag während der vereinbarten Vertragsdauer nicht kündbar. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der ausserordentlichen Kündigung.

4.3. Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten erstmals zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail nach Empfangsbestätigung zu erfolgen. Vanillaplan ist auch berechtigt, den Vertrag per E-Mail an die vom Kunden für vertragsrelevanten Mitteilungen angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen.

4.4. Wird von dem Kündigungsrecht zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer kein Gebrauch gemacht, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um 1 Jahr. Das gleiche gilt in der Folgezeit, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Verlängerungszeit gekündigt wird. Auch für eine Verlängerung gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen.

5. Leistungserbringung

Vanillaplan kann die vertraglich geschuldeten Leistungen entweder selber erbringen oder ganz respektive teilweise durch Dritte erbringen lassen.

6. Termine

Terminangaben für Aufschaltung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind, vorbehaltlich ausdrücklicher Zusicherungen im Einzelvertrag, lediglich Richtwerte und nicht verbindlich.

7. Übergabe und Abnahme

7.1. Vanillaplan erfüllt die geschuldete Leistung durch Zurverfügungstellung der Software. Eine formelle Abnahme unter Mitwirkung beider Parteien findet nur statt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

7.2. Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch der Software nicht ausschliessen ("mindere Mängel"), hindern die Abnahme nicht.

8. Preise

8.1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.

8.2. Vanillaplan ist berechtigt, Ihre Preise jederzeit zu ändern. Auf bereits abgeschlossene Einzelverträge finden die neuen Preise ab der nächsten Vertragsverlängerung gemäss Ziff. 4.4 Anwendung. Bei Erhöhungen des Abonnementspreises, welche dem Kunden weniger als drei Monate vor der nächsten Vertragsverlängerung angekündigt werden, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten gemäss Ziff. 4.3 zu.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Rechnungen von Vanillaplan für Leistungen und Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus gegen Rechnung zu bezahlen.

9.2. Allfällig gewünschte Formerfordernisse in der Rechnungsstellung sind vom Kunden rechtzeitig und konkretisiert an Vanillaplan mitzuteilen und werden möglichst berücksichtigt. Vom Kunden gewünschte Formerfordernisse haben jedoch keinen Einfluss auf die von Vanillaplan festgesetzten Zahlungsfristen.

9.3. Vanillaplan ist berechtigt, vom Kunden nach eigenem Ermessen anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9.4. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne weiteres Zahlungsverzug aus und berechtigt Vanillaplan zu 8% Verzugszins pro Jahr sowie einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 exkl. MwSt.

10. Reisezeit

Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Für die Entschädigung der Reisezeit kann Vanillaplan anstelle der üblichen Konditionen eine pauschale Entschädigung einführen, welche sowohl die aufgewendete Zeit wie auch die Spesen abdeckt.

11. Zusatzaufwand

Je nach Vertragsinhalt sind im Leistungsumfang bereits gewisse Schulungen, Support etc. enthalten.

Folgende Leistungen kann Vanillaplan zusätzlich zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigung nach Aufwand in Rechnung stellen:

  • Leistungen, die nicht im vertraglich definierten Leistungsumfang enthalten sind;

  • Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Einwirkungen von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial, Änderungen an den Datenbeständen, die nicht über die ordentlichen und lizenzierten Programme der Vanillaplan erfolgen);

  • Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, welche durch physische Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass, Einflüsse durch ungewöhnliche physikalische, chemische oder elektrische Belastungen);

  • Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat;

  • Aufwand, der Vanillaplan im Zusammenhang mit der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder mit der Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten entsteht;

  • Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.

11.1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, bleiben sämtliche übertragbaren Rechte an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Artefakten, insbesondere Urheber- und Nutzungs- und Verwertungsrechte, ausschliesslich bei Vanillaplan.

12. Zahlungsverzug des Kunden

12.1. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung der Vanillaplan in Verzug, so kann Vanillaplan einen Verzugszins von 8 % geltend machen. Überdies kann Vanillaplan nach Ansetzung einer Nachfrist nach eigener Wahl entweder:

  • weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie die weitere Erbringung von Leistungen bis zur ordentlichen Bezahlung verweigern oder

  • weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie auf die weitere Erbringung von Leistungen definitiv verzichten oder

  • vom Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte heraus verlangen resp. den Zugang zur Software zu sperren und für die bereits erbrachten Dienstleistungen die vertraglich vereinbarte Entschädigung vollumfänglich als Schadenersatz in Rechnung stellen.

12.2. In den Fällen 2. und 3. kann Vanillaplan zudem zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der dannzumal noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.

13. Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten

13.1. Der zwischen Vanillaplan und dem Kunden abgeschlossene Vertrag wird als "Software as a Service"-Vertrag definiert. Bezeichnenderweise hinterlegt der Kunde mitunter auch Personendaten, Bilder und andere Dokumente auf der webbasierten Software von Vanillaplan.

13.2. Gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen wie das Datenschutzgesetz (DSG) und der EU Datenschutz-Grundverordnung ist der Kunde der „Verantwortliche“ und Vanillaplan der „Auftragsverarbeiter“ von personenbezogenen Daten.

13.3. Der Kunde ist für die Bearbeitung der Informationen verantwortlich und behält vollumfänglich die rechtliche Verfügungsmacht über die in seinem Auftrag bearbeiteten Informationen. Die von Vanillaplan bearbeiteten Informationen dürfen ausschliesslich zum im Vertrag festgelegten Zweck verwendet werden. Vanillaplan ist aber berechtigt, die Daten des Kunden (allenfalls mit Auftrag an Drittfirmen) unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu Forschungszwecken, Analyse, Weiterentwicklung, Wartung und Troubleshooting zu nutzen.

13.4. Vanillaplan kann die Auftragsverarbeitung auf Dritte übertragen. Die Verarbeitungsprozesse mit Informationen des Kunden sowie deren Speicherung und Archivierung erfolgen grundsätzlich in der Schweiz. Das Bearbeiten von Personendaten ausserhalb der Schweiz darf ausschliesslich in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau erfolgen.

13.5. Vanillaplan hat die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen zu treffen, um die Informationen des Kunden insbesondere von Ihren und denjenigen anderer Kunden zu trennen und sie vor unberechtigtem Zugriff, vor unberechtigter Bearbeitung und vor Verlust zu schützen. Vanillaplan ist verpflichtet, den Kunden über besondere Vorkommnisse (Datenverlust, Hackerangriff, unrechtmässige Zugriffe) umgehend zu informieren.

13.6. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, haftet alleine der Kunde als Verantwortlicher.

14. Mitwirkungspflichten

14.1. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Vanillaplan die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung der Vanillaplan über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserweiterungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Auswirkung auf die unterstützte IT- Umgebung;

  • Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern;

  • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der von Vanillaplan vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen;

  • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften;

  • Datensicherung: Sofern erforderlich Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backups;

  • Einhaltung der von Vanillaplan vorgegebenen Benutzungsvorschriften;

  • Unterstützung der Vanillaplan: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung der Vanillaplan Ausführung der von der Vanillaplan dem Kunden zugewiesenen Arbeiten;

  • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten;

  • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung;

14.2. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Dienstleistung notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, die E-Mail-Adresse und die Anzahl Mitarbeiter. Die Kunden teilen Vanillaplan allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen (wie Anzahl Mitarbeiter) unverzüglich mit.

14.3. Es liegt alleine in der Verantwortung des Kunden, für die angemessene Sicherheit bei Mitarbeitermutationen, insbesondere bezüglich der Passwörter, zu sorgen. Insbesondere obliegt es dem Kunden, Benutzerkonten beim Austritt des entsprechenden Mitarbeiters rechtzeitig zu deaktivieren. Ein allfälliger Wechsel eines «Account-Owner» (in den Einstellungen angezeigt) ist Vanillaplan unverzüglich zu melden.

14.4. Die Kunden haben ihr eigenes System so abzusichern, dass es nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Infrastruktur, welche Vanillaplan für seine Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. Vanillaplan kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme des Kunden Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen.

14.5. Es ist grundsätzlich Sache der Kunden, Sicherungskopien von Ihren Daten zu erstellen. Die Suche nach verlorenen Daten durch Vanillaplan wird nach Aufwand verrechnet und kann nicht garantiert werden.

14.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten Adressbezeichnungen wie Domain, E-Mail-Adressen nicht gegen Rechte Dritter verstossen.

14.7. Die Kunden verpflichten sich, Passwörter regelmässig zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Vanillaplan wird den Kunden nie zur Herausgabe eines Passworts auffordern.

14.8. Die Kunden sind verpflichtet, Vanillaplan unverzüglich zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Vanillaplan verpflichtet sich, nach einer solchen Information den Zugang zu den Daten des betreffenden Kunden unverzüglich (so schnell als möglich) zu sperren, solange bis andere Passwörter und Zugangscodes installiert sind.

14.9. Unterlässt es ein Kunde, Vanillaplan über den Missbrauch seiner Passwörter zu informieren hat er für die unbefugt bezogenen Leistungen gemäss Vertrag zu bezahlen. Es liegt also im Interesse der Kunden, die Zugangsdaten unter sorgfältiger Kontrolle zu halten.

14.10. Die Kunden verpflichten sich, die Software nicht unrechtmässig zu nutzen, namentlich

– niemanden mit unerwünschten Kommunikationsversuchen und Werbung zu belästigen

– die geltenden rechtlichen Regelungen der Schweiz und der EU zu befolgen, z.B. keine Kettenbriefe oder betrügerische Angebote zu versenden oder sonstige sitten- oder rechtswidrige Inhalte welcher Art auch immer auf Vanillaplan hochzuladen bzw. zu veröffentlichen..

14.11. Für die in der Software verarbeiteten Daten und Informationen sind die Kunden selber verantwortlich. Sie sollten nicht gegen rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen. Soweit notwendig, ist auch das internationale Recht zu berücksichtigen.

14.12. Vanillaplan übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die entstehen, weil die Kunden die in dieser Ziffer genannten Verpflichtungen nicht erfüllen. Hingegen haften die Kunden Vanillaplan gegenüber für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen nach dieser Ziffer und unrechtmässige Handlungen zurückzuführen sind.

14.13. Vanillaplan ist berechtigt, in folgenden Fällen den Zugang zur Software sofort zu sperren

– wenn ein Kunde durch unsachgemässe und kriminelle Aktivitäten die Sicherheit der Software gefährdet,

– wenn ein Kunde unbefugt auf Daten anderer Nutzer zugreift,

– wenn Vanillaplan bekannt wird, dass ein Kunde rechts- oder sittenwidrige Inhalte in der Software speichert.

14.14. Im Falle von strafbaren Handlung ist Vanillaplan berechtigt, die Polizei zu informieren.

14.15. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.

15. Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden

Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Hardware- oder Softwareprodukte unsachgemäss behandelt, selber verändert oder repariert oder solche Handlungen durch nicht von Vanillaplan autorisierte Dritte vornehmen lässt, verliert er sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.

Überdies kann Vanillaplan den dadurch verursachten, zusätzlichen Aufwand zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung stellen.

16. Gewährleistung

16.1. Die zur Verfügung gestellte Software ist unter Beachtung anerkannter Regeln der Technik der Programmierung entwickelt worden. Die Funktion der Software wurde vor Vertragsabschluss geprüft und entspricht den vereinbarten Programm-Spezifikationen.

16.2. Vanillaplan stellt dem Kunden vor Vertragsabschluss eine Demoversion der Software zur Verfügung und erlaubt zusätzlich während vier Wochen den Test der Software. Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit, sich von der Funktionalität der Software eingehend selbst zu überzeugen. Unter diesem Aspekt ist die Gewährleistung von Vanillaplan entsprechend eingeschränkt.

16.3. Vanillaplan hat das Ziel, Ihre Dienstleistungen soweit möglich an 7 Tagen der Woche und 24 Stunden im Tag störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen.

16.4. Vanillaplan verpflichtet sich, zur Sicherheit der eigenen Systeme und der Dienstleistung, sowie des Zahlungssystems mit Kreditkarten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten.

16.5. Für Supportanfragen steht Vanillaplan zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 08.00h – 17.00h zur Verfügung. Vanillaplan verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen, sofern dazu ein Betriebsunterbruch notwendig ist. Sie informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.

16.6. Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert Vanillaplan Ihre Kunden an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse so rasch wie möglich. Sie verpflichtet sich die Störung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten so bald wie möglich zu beheben.

16.7. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Vanillaplan keine Gewähr für Angaben in Produktbeschreibungen oder Spezifikationen und steht in keiner Art und Weise für Störungen oder Unterbrüche ein. Überdies ist der Kunde für die notwendigen eigenen technischen Einrichtungen sowie für den programm- (Software) oder gerätetechnischen (Hardware) Schutz seiner IT-Infrastruktur ausschliesslich selber verantwortlich. Vanillaplan übernimmt keinerlei Gewähr für die Kompatibilität Ihrer Leistungen mit Hard- oder Software des Kunden.

17. Haftung

17.1. Vanillaplan verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat für Sicherheit nach dem neuesten technischen Stand zu sorgen. Das gilt auch für die Zahlungssysteme mit Kreditkarten.

17.2. Vanillaplan verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit in Ihrem Einflussbereich zu beachten. Das gilt auch für die Angestellten und die freien Mitarbeitenden von Vanillaplan.

17.3. Für den Fall, dass es Störungen bei dem Zugriff zu den vereinbarten Dienstleistungen gibt, informiert die Vanillaplan den Kunden unverzüglich per E-Mail. Vanillaplan beschränkt Ihre Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit von Vanillaplan oder Ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind. Entstehen solche, sollten die Kunden Mängel und Störungen Vanillaplan unverzüglich mitteilen.

17.4. Jede weitere Haftung von Vanillaplan für unmittelbare oder mittelbare sowie direkte oder indirekte Schäden einschliesslich Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Hilfspersonen sowie für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17.5. Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, so dass Vanillaplan nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.

17.6. Vanillaplan haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.

17.7. Von der Haftung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Vanillaplan nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, Stromausfall, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte, z.B. Viren, Würmer, die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

17.8. Vanillaplan haftet ausdrücklich nicht für negative Auswirkungen, die andere Programme auf den Rechnern des Kunden auf die Nutzung der Software haben.

17.9. Vanillaplan weist die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

17.10. Vanillaplan informiert die Kunden auf seiner Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.

17.11. Vanillaplan übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Kunden durch den Inhalt der von ihm auf der Software gespeicherten Daten oder die Übertragung der betreffenden Informationen ins Inter- oder Intranet entstehen.

17.12. Vanillaplan übernimmt keinerlei Haftung, wenn ein Kunde innerhalb der Software seine datenschutzrechtlichen und Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittpersonen oder Drittunternehmen verletzt. Durch das Auslagern von Daten und Prozessen werden die Kunden nicht frei von der Eigenverantwortung.

18. Verrechnungsausschluss

Mit Forderungen der Vanillaplan kann der Kunde nur solche Gegenforderungen verrechnen, die von Vanillaplan schriftlich anerkannt wurden.

19. Geheimhaltung

19.1. Vanillaplan und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, alle von Vanillaplan erlangten Informationen, Unterlagen und Gegenstände unter Vorbehalt der vertragsgemässen oder gesetzlich bestimmten Ausübung von Rechten und Pflichten geheim zu halten. Dies gilt insbesondere auch für die Offerten, Rechnungen sowie Brief- und E-Mail-Korrespondenz. Der Kunde ist verpflichtet, dafür besorgt zu sein, dass auch seine Organe, Arbeitnehmer und beigezogenen Dritten diese Pflichten einhalten.

19.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

19.3. Vanillaplan ist aber berechtigt, die Daten des Kunden (allenfalls mit Auftrag an Drittfirmen) unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu Forschungszwecken, Analyse, Weiterentwicklung, Wartung und Troubleshooting zu nutzen, und die Tatsache der Zusammenarbeit mit dem Kunden in Form von Referenzen bekannt zu geben, es sei denn, der Kunde verlangt ausdrücklich, dass auch dieser Sachverhalt unter die Geheimhaltungspflicht der Vanillaplan gestellt wird.

20. Übertragung

Vanillaplan kann diesen Vertrag oder Teile davon ohne Zustimmung des Kunden und unter vollständiger Entlastung der Vanillaplan jederzeit auf eine andere Gesellschaft übertragen.

21. Übertragung

21.1. Vanillaplan verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrages sämtliche Daten des betreffenden Kunden unwiederbringlich zu löschen. Wenn Dienstleistungen durch Drittfirmen erbracht wurden, sind diese ebenfalls zur unwiederbringlichen Löschung aller Daten des betreffenden Kunden verpflichtet.

21.2. Sollte Vanillaplan einen Service einstellen, verpflichtet sie sich dies den Kunden so früh wie möglich mitzuteilen. Dann haben die Kunden das Recht, sofort den Vertrag betreffend diesen Service aufzulösen. Auch dann ist Vanillaplan verpflichtet, alle Daten seiner Kunden, die mit dem aufgehobenen Service verbunden sind, unwiederbringlich zu löschen.

21.3. Es liegt im Interesse der Kunden, spätestens vor der Auflösung des Vertrages Ihre Daten so sichern, dass sie frei darüber verfügen können. Nach der Auflösung des Vertrages ist Vanillaplan für die Daten der betreffenden Kunden nicht mehr verantwortlich.

21.4. Vanillaplan ist nicht verpflichtet, bei Auflösung des Vertrages Daten der Kunden auf andere Provider zu übertragen. Wird das vom Kunden gewünscht, ist darüber ein spezieller Vertrag abzuschliessen.

22. Allgemein; Anwendbares Recht; Gerichtsstand

22.1. Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des Vertrags betreffend die Software wie auch der AGB müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.

22.2. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB liegt auch bei Email vor, sofern der Erhalt durch Vanillaplan bestätigt wurde.

22.3. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

22.4. Diese AGB und der Vertrag betreffend die Software unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).

22.5. Die Parteien versuchen, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertrag betreffend die Software aussergerichtlich zu bereinigen. Gelingt dies den Parteien nicht, so sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Vanillaplan zuständig.